MB.NRW 2025 Nr. 179
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe
MB.NRW 2025 Nr. 179
Ausgegeben zu Düsseldorf am 02. Dezember 2025
MB.NRW 2025 Nr. 179
Veröffentlichungsdatum
Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes
Bekanntmachung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
V B 3 - 93.05.05
Vom 27. November 2025
Anliegenden Einrichtungen wurde die staatliche Anerkennung gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 und § 36 Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes erteilt.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales „Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes“ vom 28. Mai 2024 (MBl. NRW. S. 663) außer Kraft.
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