MB.NRW 2026 Nr. 159
Änderung der Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen
in Schulen und Kindertagesbetreuung
– Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen
in Schulen und Kindertagesbetreuung
– Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
92.12.02-000001
Vom 17. Juni 2026
1
Der Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21. September 2020 (MBl. NRW. S. 615), der zuletzt durch Runderlass vom 1. Juli 2025 (MB.NRW 2025 Nr. 36) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird der Satz 1 durch den folgenden Satz 1 ersetzt:
„Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und den §§ 23, 44 der Landeshaushalts-ordnung (LHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (GV. NRW. S. 1179) geändert worden ist, sowie den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445), die zuletzt durch Runderlass vom 10. April 2026 (MB.NRW 2026 Nr. 94) geändert worden sind, Zuwendungen für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie an Klassenfahrten von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien in Schulen und Kindertagesbetreuungen (Kindertageseinrichtungen, einschließlich Horte und Kindertagespflege).“
2. In Nummer 7 wird die Angabe „2026“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.