MB.NRW 2026 Nr. 17
Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum 31. Dezember 2024
Bekanntmachung
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Vom 9. Januar 2026
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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024
Aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 5 Absatz 1 und 9 Absatz 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit §§ 95 fortfolgende der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, im Folgenden gpaNRW, mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festgestellt.
Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 beläuft sich auf 74 261 590,67 Euro (siehe Anlage 1). Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis von 216 002,86 Euro ab (siehe Anlage 2). Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln nach der Finanzrechnung beläuft sich auf 803 693,80 Euro (siehe Anlage 3).
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Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2024
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2024 wurden auf Beschluss des Verwaltungsrates der gpaNRW vom 24. Juni 2024 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht - Dr. Schillen, Bielefeld geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat folgenden Wortlaut:
| „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS | ||
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An die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt des öffentlichen Rechts, Herne
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts |
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| Prüfungsurteile | ||
| Wir haben den Jahresabschluss der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt des öffentlichen Rechts, Herne (gpaNRW), – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnisrechnungen, den Teilfinanzrechnungen für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Anstalt des öffentlichen Rechts für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. | ||
| Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse | ||
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| Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. | ||
| Grundlage für die Prüfungsurteile | ||
| Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. | ||
| Wir sind von der gpaNRW unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. | ||
| Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht | ||
| Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der gpaNRW vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. | ||
| Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der gpaNRW zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. | ||
| Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der gpaNRW vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. | ||
| Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der gpaNRW zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. | ||
| Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts | ||
| Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der gpaNRW vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. | ||
| Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. | ||
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Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus |
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| o erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der gpaNRW bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. | ||
| o beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. | ||
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| o beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der gpaNRW vermittelt. | ||
| o beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der gpaNRW. | ||
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| Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. | ||
| Bielefeld, den 2. Oktober 2025 | ||
| DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN GmbH | ||
| Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | ||
| Steuerberatungsgesellschaft | ||
| Cebulla | Heidbrink | |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer“ | |
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 mit seinen Anlagen, der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2024 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 mit seinen Anlagen und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2024 wurden gemäß §§ 12 Absatz 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes und § 96 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 16. Dezember 2025 angezeigt.
Die vollständige Fassung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024, inklusive Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Anhang und Lagebericht, kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.
Herne, den 9. Januar 2026
Der Präsident der gpaNRW
Michael E s k e n
MB.NRW 2026 Nr. 17