MB.NRW 2026 Nr. 195
Verbot von Vereinen
Ergänzung des Verbots der Vereinigung "Hells Angels MC Leverkusen"
Ergänzung des Verbots der Vereinigung "Hells Angels MC Leverkusen"
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern
432 - 22.57.07.12
Vom 15. Juli 2026
Zur Konkretisierung der im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.04.2026 (MB.NRW 2026 Nr. 111) veröffentlichten Bekanntmachung des Verbots des Vereins „Hells Angels MC Leverkusen“ wird hiermit gem. § 3 Absatz 4 in Verbindung mit § 9 des Vereinsgesetzes (VereinsG) die bildhafte Aufstellung der nach Nr. 4 der Verfügung verbotenen Kennzeichen bekannt gemacht.
Das Verbot gemäß § 9 VereinsG erstreckt sich insbesondere auf Kennzeichen, die mit den in der Anlage abgebildeten Kennzeichen des Vereins in im Wesentlichen gleicher Form verwendet werden.
Düsseldorf, den 15. Juli 2026
Ministerium des Innern
Az. 432 - 22.57.07.12
Im Auftrag
B a c h e t z k y - K n u s t