MB.NRW 2026 Nr. 202
Erste Änderung der
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der
alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen im
Zeitraum von August 2026 bis Juli 2027
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der
alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen im
Zeitraum von August 2026 bis Juli 2027
Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung,
Flucht und Integration
Vom 16. Juli 2026
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Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen im Zeitraum von August 2026 bis Juli 2027 vom 18. Juni 2026 (MB.NRW 2026 Nr. 156) wird wie folgt geändert:
1. Nach Nummer 4.5 wird die folgende Nummer 4.6 eingefügt:
„4.6
Maßnahmen, für die eine bestandskräftige Bewilligung zum Kindergartenjahr 2025/2026 auf Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen vom 6. Dezember 2023 (MBl. NRW S. 1484, ber. 2024 S. 255) vorliegt, können im Kindergartenjahr 2026/2027 fortgesetzt werden. Nummer 1.3.4 VVG zu § 44 LHO ist anzuwenden.“
2. Nummer 7.1 wird durch die folgende Nummer 7.1 ersetzt:
„7.1
Antragsverfahren
Anträge sind bis zum Ablauf des 30. September 2026 ausschließlich über das webbasierte Online-Tool „förderung.nrw“ einzureichen.“
3. In Nummer 8 wird die Angabe „1. August 2026“ durch die Angabe „20. Juni 2026“ersetzt:
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.