MB.NRW 2026 Nr. 236
Vierte Änderung der EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW
Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie,
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration,
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
des Ministeriums für Schule und Bildung,
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung,
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr,
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und
des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
Vom 27. August 2026
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Die EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW vom 7. November 2023 (MBl. NRW. S. 1332), die zuletzt durch Runderlass vom 28. November 2025 (MB.NRW 2025 Nr. 183) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 5.2.5 wird durch die folgende Nummer 5.2.5 ersetzt:
„5.2.5
Inhouse-Übertragung von Aufträgen
Die Inhouse-Übertragung von Aufträgen nach § 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist, ist mit der Erbringung durch die Begünstigten selbst gleichzusetzen. Ausgaben der beauftragten juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts werden wie Ausgaben der Begünstigten behandelt.
Gleiches gilt für eine Übertragung von Aufgaben an Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1; L 283 vom 27.9.2014, S. 65), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/1315 vom 23. Juni 2023 (ABl. L 167 vom 30.06.2023, S. 1) geändert worden ist.“
2. Die Anlagen 1, 2 und 3 werden durch die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtlichen Anlagen 1, 2 und 3 ersetzt.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.