MB.NRW 2026 Nr. 253
Fünfte Änderung
der EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW
der EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW
Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie,
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration,
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
des Ministeriums für Schule und Bildung,
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung,
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr,
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und
des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
Vom 10. September 2026
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Die EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW vom 7. November 2023 (MBl. NRW. S. 1332), die zuletzt durch Runderlass vom 27. August 2026 (MB.NRW 2026 Nr. 236) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 5.4.3 Satz 1 wird die Angabe „2 zu Nummer 5.4.1“ durch die Angabe „3“ ersetzt.
2. In Nummer 6.1 Satz 1 wird nach der Angabe „ANBest-EU“ die Angabe „(Anlage 2)“ eingefügt.
3. In der Anlage 2 wird in der Überschrift die Angabe „5.4.3“ durch die Angabe „6.1“ ersetzt.
4. In der Anlage 3 wird in der Überschrift die Angabe „zu Nummer 5.4.1“ durch die Angabe „zu den Nummern 5.4.1 und 5.4.3“ ersetzt.
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Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 2. September 2026 in Kraft.