MB.NRW 2026 Nr. 270
Berichtigung der Änderung der Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Vom 22. September 2026
Die Änderung der Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 24. Mai 2024 (MB.NRW 2026 Nr. 173) wird wie folgt berichtigt:
Artikel 1 Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt:
„2. § 3 wird wie folgt gefasst:
„§ 3
Aufgaben der Kammer
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen nimmt die sich aus dem Heilberufsgesetz ergebenden Aufgaben wahr, insbesondere
1. wahrt sie die beruflichen Interessen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit,
2. erstellt sie eine Berufsordnung und überwacht die Berufspflichten der Kammerangehörigen,
3. fördert sie die Weiterentwicklung des hohen Qualifikationsniveaus der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und kann Qualitätssicherungsmaßnahmen, berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Zusatzqualifikationen organisieren und bescheinigen,
4. fördert sie die Kooperation zwischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und den anderen Heil- und Heilhilfsberufen sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit weiteren Professionen,
5. wirkt sie auf ein gedeihliches berufliches Verhältnis unter den Kammerangehörigen hin,
6. schlichtet sie Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, soweit nicht andere Stellen zuständig sind,
7. leitet sie bei Bedarf Verfahren zur Begutachtung von Behandlungsfehlern ein.
8. schafft sie für Kammerangehörige und deren Familienmitglieder Fürsorgeeinrichtungen, Versorgungseinrichtungen kann sie mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde schaffen,
9. nimmt sie zu den Fragen, die den Beruf und das Fachgebiet der Kammerangehörigen betreffen, fachkundig Stellung,
10. wirkt sie auf eine ständige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung hin,
11. fördert sie die Weiterentwicklung der Psychotherapie und nimmt zu Fragen der Ausbildung Stellung,
12. unterstützt sie den öffentlichen Gesundheitsdienst,
13. übermittelt sie den zuständigen Behörden und Körperschaften An- und Abmeldungen von Kammerangehörigen.““
Ausgefertigt.
Düsseldorf, den 22. September 2026
Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Andreas P i c h l e r