MB.NRW 2026 Nr. 306
Verkündungsblatt
Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe
MB.NRW 2026 Nr. 306
Ausgegeben zu Düsseldorf am 29. Oktober 2026
MB.NRW 2026 Nr. 306
Veröffentlichungsdatum
Erste Änderung der Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren
Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration
und des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 25. Oktober 2026
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Die Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 3. April 2025 (MBl. NRW S. 629) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 5.4.1.1 Satz 3 wird die Angabe „57 000“ durch die Angabe „58 000“ ersetzt.
2. Die Anlagen 1 und 3 werden durch die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtlichen Anlagen 1 und 3 ersetzt.
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Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.